Internetrecht: Haftung des Admin-C für Datenschutzverstöße
Wer als Admin-C für eine Domain bei der DENIC registriert ist, ist grundsätzlich nur verantwortlich für die Verwaltung des Domainnamens selbst. Prüfpflichten hinsichtlich des Inhalts der unter der Domain betriebenen Internetpräsenz treffen ihn nicht. So die bislang vorherrschende Ansicht. Das LG Potsdam entschied aber nun, dass bei konkreten Hinweisen auf eine Rechtsverletzung auch der Admin-C […]
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