Internetrecht: Trennung von Online-AGB und Datenschutzerklärung
Wer Online-Dienste anbietet, sollte die Zustimmungserklärung des Nutzers in die Allgemeinen Geschäfts- oder Nutzungsbedingungen unbedingt getrennt von der Einwilligung in die Datenschutzbestimmungen halten. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Datenschutzbestimmungen ihrerseits am strengen AGB-Recht zu messen und damit möglicherweise unwirksam sind. So erklärte das LG Berlin eine ganze Reihe von Google-Nutzungsbedingungen inkl. der Datenschutzbestimmungen für […]
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