Wettbewerbsrecht: Irreführende Firmenzusätze wie „Zentrum“
Schon die Wahl des Firmennamens kann wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche ausläsen. Das gilt zum Beispiel dann, wenn durch den Namen übersteigerte Erwartungen der Kunden geweckt werden. Diese Voraussetzung sah das OLG Stuttgart bei der Verwendung des Firmenbestandteils „Zentrum“ für einen kleinen Laden als erfüllt an (Urteil vom 29.11.2012 – 2 U 64/12). Im konkreten Fall ging es […]
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