Wettbewerbsrecht: Auch Autoreplies können wettbewerbswidrige Werbung sein
Die Zügel für die Zusendung unerwünschter – und damit wettbewerbswidriger und abmahnfähiger – Werbung werden noch einmal schärfer angezogen. Zumindest wenn ein Urteil des AG Stuttgart-Bad Cannstatt Schule macht. Das Gericht entschied, dass auch Autoreplies, also automatische generierte Mail z.B. zur Empfangsbestätigung, eine unzumutbare Belästigung für den Empfänger sein können (Urteil vom 25.04.2014 – 10 […]
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