Wettbewerbsrecht: Keine Erstattung der Abmahnkosten trotz Abgabe einer Unterlassungserklärung
Der BGH hat klargestellt, dass in der bloßen Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung kein Anerkenntnis der in der Abmahnung geltend gemachten Unterlassungs- und erst recht nicht der Zahlungsansprüche liegt (Urteil vom 24.09.2013 – I ZR 219/12). Dies gilt unabhängig davon, ob die Erklärung „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ erfolgt. Wer eine Abmahnung erhält, findet dieser beigefügt […]