Beweislast für die Miturheberschaft an einer Software im Rahmen der Prozessführung – Hans. OLG 23-7-2020 Teil I
Beweislast für die Miturheberschaft an einer Software im Rahmen der Prozessführung – Hans. OLG 23-7-2020. Der wichtige Punkt ist: In gemeinsamen Projekten müssen vor dem Start juristisch belastbare Vereinbarungen getroffen werden. Fehlen diese, sind die Hürden bei der Durchsetzung von Ansprüchen vor Gericht meist so hoch, dass man von dem Prozess absehen sollte. Man muss […]