Wettbewerbsrecht: Überfrachtung von „Sternchenhinweisen“
Wer wirbt, darf zwar einiges unternehmen, um die eigenen Waren und Dienstleistungen in ein besonders gutes Licht zu rücken. Allerdings darf die Werbung nicht geeignet sein, Verbraucher in die Irre zu führen. Das verbietet das Wettbewerbsrecht. Ein probates Mittel, um blickfangmäßig herausgestellte Werbeaussagen zu ergänzen, ist der „Sternchenhinweis“. Der BGH erteilte einer Überfrachtung dieses Hinweises […]
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