Designrecht: Designschutz und Ersatzteilmärkte
Eingetragene Designs bzw. Gemeinschaftsgeschmacksmuster stellen ein – vielfach noch immer unterschätztes – vollwertiges gewerbliches Schutzrecht dar. Die Inhaber haben umfangreiche Abwehransprüche gegen gestalterische Nachahmungen. Dem Designschutz zugänglich sind dabei auch Alltagsgegenstände – keineswegs muss es sich um preisverdächtige „Designer-Stücke“ handeln. Eine wichtige Ausnahme allerdings gilt für den Ersatzteilmarkt, wenn auch nur gegenüber europäischen Gemeinschaftsgeschmacksmustern. Wie […]
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