Wettbewerbsrecht: Keine Mitbewerberbehinderung durch Werbung am Messestand
Die gezielte Behinderung von Mitbewerbern ist wettbewerbswidrig und untersagt. Hierzu zählt auch die Fallgruppe, nach der Kunden eines Mitbewerbers gezielt abgefangen und so dem eigenen Unternehmen zugeführt werden. Nicht verboten hingegen ist die Werbung in der Nähe des Messestandes eines Mitbewerbers. So entschied es das OLG Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.08.2015 – I-20 U […]
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