Softwareverträge

Softwarelizenzvertrag: Risiken in der Cloud I

In der Cloud bestehen grundsätzlich folgende Risiken: – Die Verfügbarkeit ist nicht im vereinbarten Rahmen gegeben. – Die Leistung entspricht nicht den Vereinbarungen. – Die Leistung erzielt falsche Ergebnisse. – Das Reaktionsverhalten entspricht nicht den Vereinbarungen. – Datenschutz und Datensicherheit sind nicht beherrschbar. – Kontrollverlust über die Lokalisierung und die „Rückführbarkeit“ der Daten. Vorab: Der […]

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IT-Recht: Wettbewerbsverbot für freie Mitarbeiter

Das OLG Dresden hat in einer Entscheidung vom 13.09.2011 – 5 U 236/11 – entschieden, dass ein nachträgliches Wettbewerbsverbot ohne Zahlung einer Karenzentschädigung für Programmierer unzulässig ist. Das ist für sich gesehen keine neue Erkenntnis. Die Rechtsprechung besagte schon lange, dass in Ansehung der §§ 74, 92a HGB in Verträgen mit „Freiberuflern“ vereinbarte Wettbewerbsverbote nur

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AGB-Recht: Schadensersatz wegen eines Mangels

Wann folgt eigentlich ein Schadensersatz aus der Lieferung oder Herstellung einer mangelhaften Sache? Welche Voraussetzungen sind einzuhalten? Mir wird immer wieder die Frage gestellt, wann man eigentlich einen Schadensersatz verlangen kann, wenn noch nicht feststeht, ob die Leistung noch erbracht werden kann. Die Antwort ist tatsächlich auch für Juristen nicht einfach zu geben, denn das

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AGB Recht Haftung Teil IV: Ersatzvornahme als Teil der Haftung

§ 637 BGB regelt, daß dem Auftraggeber im Falle des Vorliegens eines Mangels nach erfolgter fruchtloser Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung ein Aufwendungsersatzanspruch zusteht. Zu Deutsch: Falls es der Auftragnehmer nicht schafft, den Mangel selbst innerhalb einer zumutbaren Zeitspanne zu beheben, kann der Auftraggeber einen Dritten – also auch ein Konkurrenzunternehmen – damit beauftragen, den Mangel zu

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Softwarelizenzrecht: Lizenzmodelle IV – ASP

Aufgrund dessen, daß mit dem Begriff „Cloud“ unterschiedlichste Leistungen zusammengefasst werden, muß man unterschiedlichste Modelle unterscheiden. Zudem sollte man gerade im Zusammenhang mit der Cloud genau definieren, was man mit den einzelnen Begriffen meint. Die Abteilung Marketing und Kundengewinnung arbeitet hier immer schneller als der Rechtsanwalt. Aber gerade der letztere muß zwingend wissen, was mit

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Softwarelizenzrecht: Lizenzmodelle III – Remote

Die neuen Nutzungsformen von Software über das Internet und andere Datennetze stellen sich aus der Sicht von Urheber- und Vertragsrecht wie so gleich beschrieben dar. 1.) Nutzung per Remote Sachverhalt: Die Software wurde permanent auf einem Rechner installiert und wird auf diesem Rechner in den Arbeitsspeicher geladen.  Über ein anderes Programm wird die Benutzermaske (GUI)

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AGB Recht Teil III: Aufwendungsersatz als Teil der Haftung

Ich habe bereits dargelegt, daß der Jurist mit dem, was der Laie unter dem Begriff der „Haftung“ versteht den Schadensersatz meint. In vielen Verträgen wird das Thema Aufwendungsersatz komplett vergessen. Dabei kann gerade im Bereich Maschinen und Anlagebau oder im Projektgeschäft der Aufwendungsersatz mehr Geld kosten als der Schadensersatz. Das Gesetz besagt, daß der Käufer

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Softwarelizenzrecht: Lizenzmodelle Teil II

Im ersten Teil dieser Serie habe ich dargelegt, dass die Zulässigkeit von bestimmten Vertragsbedingungen im Softwarelizenzrechte davon abhängt, ob a) Allgemeine Geschäftsbedingungen (also Standardverträge) oder Individualvereinbarungen verwendet werden und b) ob dem Kunden die Nutzungsrechte an der Software endgültig oder nur zeitlich beschränkt übertragen werden. Die hier gemachten Ausführungen gelten nur für den Bereich der

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AGB-Recht: Haftung Teil II mittelbare und unmittebare Schäden

Im Gegensatz zu dem Amerikanischen Recht kennt das deutsche Recht keine Unterscheidung zwischen mittebaren oder unmittelbaren Schäden. Es kommt nicht darauf an, ob der Schaden unmittelbar an dem verletzten Rechtsgut selbst eingetreten ist oder an anderen Rechtsgütern. Falls Sie mit dieser Terminologie nichts anfangen können, möchte ich es mit einem Beispiel versuchen: Falls Sie einen

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Softwarelizenzrecht: Lizenzmodelle

I. Einzelplatz und Netzwerkbetrieb Diese Form der Lizenzierung bereitet juristisch betrachtet keine Schwierigkeiten. Wie bereits an anderer Stelle ausführlich dargelegt, setzt der § 69 c Nr. 1 UrhG an dem Begriff „Vervielfältigung“ an. Die Nutzungshandlung, für die der Lizenzgeber nach dem genannten Paragrafen Geld verlangen kann, besteht in der Anfertigung einer permanenten Kopie oder in

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