Informationstechnologie und Edv

Softwarelizenzrecht: Insolvenzfestigkeit einfacher Nutzungsrechte

Besprechung der BGH Entscheidung vom 26.03.2009, der folgender Sachverhalt zugrunde lag: Ein Programmierer von Software übertrug die ausschließlichen Nutzungsrechte an einer von ihm programmierten Software auf ein Unternehmen A übertragen. Dieses verkaufte seinerseits einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrechte an ein anderes Unternehmen B. Nachdem das Unternehmen A in die Insolvenz ging, widerrief der Programmierer die Übertragung […]

Softwarelizenzrecht: Insolvenzfestigkeit einfacher Nutzungsrechte Read More »

Softwarelizenz: Qualifikation von Projektverträgen

Durch die neuere Rechtsprechung des BGH zum § 651 BGB sind Fragestellungen von Wirksamkeit von Standardverträgen im Bereich von Parametrisierung, Customizing und Stellung von Individualsoftware aufgetreten. Das geläufige Schema lautete, dass ein Vertrag, welcher auf die Erzielung eines bestimmten Erfolges gerichtet ist, als Werkvertrag zu qualifizieren ist. Dieses Schema kann nach der jüngeren Rechtsprechung des

Softwarelizenz: Qualifikation von Projektverträgen Read More »

Softwarelizenz: Arten der Nutzungsrechte I

Software-Lizenzverträge sind auf die Übertragung von Nutzungsrechten gerichtet. Ich habe an anderer Stelle dargelegt, dass im amerikanischen Rechtsverkehr der Begriff der Lizenz und damit Urheberrechte und Nutzungsrechte gleichermaßen gemeint werden. Dazu gehören z. B. das Recht auf Benennung als Urheber, das Recht, sich entgegen Entstellungen des Werkes wehren zu können etc.. Urheberrechte können vertraglich nicht

Softwarelizenz: Arten der Nutzungsrechte I Read More »

Persönlicher Anwendungsbereich des GPSG – wen betrifft es?

Gemäß § 1 Abs. 1 GPSG gilt das GPSG für das Inverkehrbringen und Ausstellen von Produkten, sofern es im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung erfolgt. Leider eine Formulierung, die mit zahlreichen anderen bekannten „Unternehmensbegriffen“ nicht spontan übereinstimmt, wie etwa aus dem Gewerbe- oder Handelsrecht. So soll etwa eine Gewinnerzielungsabsicht für das Vorliegen einer selbständigen Unternehmung nicht

Persönlicher Anwendungsbereich des GPSG – wen betrifft es? Read More »

Softwarelizenz: Durchsetzung von Zahlungsforderungen gegen den Kunden

Das Problem, das die Vertreter anderer Wirtschaftszweige kennen, hat längst auch die Softwarebranche erreicht. Der Kunde zahlt nicht. Die Leistung wurde erbracht, es liegen keine oder nur unwesentliche Mängel vor, aber der Kunde zahlt trotzdem nicht. In diesem Beitrag geht es darum, wie Sie Softwarelizenzen als Druckmittel einsetzen können und welche rechtlichen Grenzen dabei zu

Softwarelizenz: Durchsetzung von Zahlungsforderungen gegen den Kunden Read More »

Herstellung im Auftrag, Anpassung, Customizing, Parametrisierung – Kauf oder Werkvertrag?

Der BGH hat am 23.7.2009 eine Entscheidung erlassen, die sich mit einer grundlegenden Fragestellung auseinandersetzt.  In der Sache ging es um eine Industrieanlage, die aus Standardteilen bestand und die vor Ort nach den besonderen Wünschen des Kunden zusammengebaut wurde. Die Anlage war nach Ansicht des Kunden mangelhaft, weil bestimmte Eigenschaften nicht vorlagen. Im Fall waren

Herstellung im Auftrag, Anpassung, Customizing, Parametrisierung – Kauf oder Werkvertrag? Read More »

Softwarelizenzrecht IV/1: Programmierer, Angestellter

Wer wird durch das Urheberrecht geschützt? Nach §§ 69a IV, 7 UrhG wird der einzelne Programmierer als natürliche Person geschützt. Auftraggeber, Ratgeber, Berater oder Ideengeber sind nach dem Urhebergesetz grundsätzlich keine Urheber. Sofern diese Personen selbst einen Anteil an der Urheberschaft inne haben möchten, muß dies vertraglich vereinbart werden. Ausnahme: Diese Personen leisten einen eigenen,

Softwarelizenzrecht IV/1: Programmierer, Angestellter Read More »

Softwarelizenz: Entstehung des Schutzes nach dem Urheberrecht

Der Schutz des Urheberrechts entsteht mit dem Zeitpunkt der Entstehung des Werkes, also in dem Moment indem dem Programm eine eigene, geistige Schöpfung zugrunde liegt. Zusätzliche Formalien müssen nicht erfüllt werden. Es bedarf weder einer Registrierung wie bei der Entstehung des Patentschutzes noch sonst eines anderen formalen Aktes. Selbst unfertige Werke werden geschützt, sofern die

Softwarelizenz: Entstehung des Schutzes nach dem Urheberrecht Read More »

Nach oben scrollen