Hardwareverträge

IT-Recht: Erheblicher Mangel schon bei 5% Mangelbeseitigungskosten

Wird mangelhafte Software geliefert und schlägt auch die Nacherfüllung fehl, hat der Kunde das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Dann wird das Geschäft insgesamt rückabgewickelt, also die mangelhafte Software zurückgegeben und der Preis erstattet. Anders ist es nur, wenn der Mangel als „nicht erheblich“ anzusehen ist. Der BGH hatte zu entscheiden, welche Kriterien an die Erheblichkeit […]

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IT-Recht: Keine „Tricksereien“ bei Vertragsänderungen

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Das gilt auch und insbesondere, wenn Vertragstexte zwischen den Parteien im Rahmen von Verhandlungen ausgetauscht werden. Hier sollte die Antwort der Vertragsgegenseite stets genau auf Änderungen gegenüber dem letzten eigenen Vorschlag geprüft werden. Verdeckten Tricksereien allerdings erteilte der BGH jetzt eine Absage – hier müssten die Vertragsparteien einander vertrauen

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Vertragsecht: Neue Regelungen zu Zahlungs- und Abnahmefristen sowie den Folgen des Verzugs

Der Gesetzgeber hat zum 29.07.2014 neue Regelungen in das BGB eingefügt, die große Auswirkungen auf den Geschäftsverkehr haben dürften. Die neuen Vorschriften regeln wesentlich strenger als bisher Vereinbarungen über Zahlungs- und Abnahmefristen und verschärfen die Folgen des Zahlungsverzugs in nicht unerheblicher Art und Weise. Damit soll dem seit Jahren zu beobachtenden Trend zu immer späteren

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IT-Recht: Aushandeln von Vertragsklauseln – mehr als nur Verhandeln

Es ist ein echter Dauerbrenner, der auch in der anwaltlichen Beratungspraxis beinahe täglich eine Rolle spielt: Wie lassen sich die Regelungen des AGB-Rechts wirksam und rechtssicher ausschließen? Für IT-Unternehmen ist das insbesondere immer dann relevant, wenn die Haftung für Schadensersatzansprüche der Höhe nach beschränkt werden soll. Das nämlich ist in AGB nicht möglich! Hier braucht

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Softwarevertragsrecht: Aufklärungs- und Beratungspflichten im Vorfeld des Vertragsabschlusses

Vorvertragliche Aufklärungs- und Beratungspflichten spielen in der Praxis eine große Rolle. Oft genug beklagt der Kunde, er selbst habe nicht ausreichend Sachkunde und habe sich „blind“ auf die Aussagen des „IT“ und „Branchenerfahrenen“ Lieferanten verlassen. Dieser habe aber bestimmte Punkte nicht ausreichend erklärt oder gar absichtlich verschleiert. Solche Vorwürfe tauchen immer dann auf, wenn der

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Softwarevertragsrecht – Fehlen des Pflichtenhefts

Das Pflichtenheft ist dasjenige Dokument, das den Inhalt der Leistungspflicht fxiert. Gegen das Pflichtenheft wird abgenommen. Festlegungen im Pflichtenheft sind maßgeblich dafür, ob ein Mangel vorliegt oder nicht. Fall 1: Voller Freude schließen IT-Unternehmen A und Kunde K einen Vertrag über die Anpassung einer Software ab. Mindestens 300 Manntage auf Basis von T&M werden beauftragt.

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Vertragsrecht Cloud: Transistion, Transformation

I Transistion Die Transistion bezeichnet den Übergang der IT Leistungen vom Kunden zu einem Hostprovider oder den Übergang der Leistungen von einem Hostprovider zu einem anderen Hostprovider. Leistungen, Hardware, Software, Daten und manchmal auf Personal werden übertragen. Auf der technische Ebene gilt es, Kompabiltitäten zu überprüfen und herzustellen, Schnittstellen einzurichten, Software und Daten zu übertragen.

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Softwarevertragsrecht: Leistungsstörungen Kauf- und Werkvertragsrecht II

Rechtsfolgen von Mängeln Vor der Abnahme hat der Kunde einen Anspruch auf Herstellung des Werkes. Erfolgt die Herstellung nicht fristgerecht, kann der Kunde Rechte nach §§ 288, 323 BGB geltend machen. Er kann also mit Fristsetzung und Ablehnungsandrohungen die Herstellung eines mangelfreien Werkes verlangen. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Kontext die Regelung des §

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AGB-Recht: E-Mails können Schriftform genügen

Eine klassische Konstellation: Die Parteien vereinbaren vertraglich die Schriftform. Im Projekt werden dann aber vor allem E-Mails untereinander ausgetauscht. Kommt es dann zu Schwierigkeiten, beruft sich eine Seite darauf, bestimmte per E-Mail abgegebene Erklärungen der Vertragsgegenseite seien nicht wirksam, weil sie dem Schriftformerfordernis nicht genügten. Eine Argumentation, die nach einem Urteil des OLG München regelmäßig

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AGB Recht: Vorauszahlungspflichten im Werkvertrag

Der BGH (MDR 13,508) hat eine Entscheidung über die Wirksamkeit einer Klausel erlassen, die sich auf die Vorauszahlungspflicht in Werklieferverträgen bezieht. Danach sei die „Käuferin“ verpflichtet, den „Kaufpreis“ spätestens bei der Anlieferung einer Küche zu liefern. Im Sachverhalt ging es um einen Vertrag, mittels dessen eine Komplettküche erworben und eingebaut wurde. Übertragbar ist diese Entscheidung

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