Cloud-Verträge

IT-Recht: Keine „Tricksereien“ bei Vertragsänderungen

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Das gilt auch und insbesondere, wenn Vertragstexte zwischen den Parteien im Rahmen von Verhandlungen ausgetauscht werden. Hier sollte die Antwort der Vertragsgegenseite stets genau auf Änderungen gegenüber dem letzten eigenen Vorschlag geprüft werden. Verdeckten Tricksereien allerdings erteilte der BGH jetzt eine Absage – hier müssten die Vertragsparteien einander vertrauen […]

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Vertragsecht: Neue Regelungen zu Zahlungs- und Abnahmefristen sowie den Folgen des Verzugs

Der Gesetzgeber hat zum 29.07.2014 neue Regelungen in das BGB eingefügt, die große Auswirkungen auf den Geschäftsverkehr haben dürften. Die neuen Vorschriften regeln wesentlich strenger als bisher Vereinbarungen über Zahlungs- und Abnahmefristen und verschärfen die Folgen des Zahlungsverzugs in nicht unerheblicher Art und Weise. Damit soll dem seit Jahren zu beobachtenden Trend zu immer späteren

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IT-Recht: Besteller angepasster Software muss bei Mängeln nicht zu deren Ursache vortragen

Nur wenige Zeilen benötigte der BGH, um in einer Entscheidung gleich drei wesentliche Streitpunkte des IT-Rechts vorerst zu beseitigen (Urteil vom 05.06.2014 (VII ZR 276/13). Er stellte klar, welchen Rechtscharakter Verträge über die Anpassung von Software haben. Er strich heraus, was der Besteller einer solchen Software im Falle von Mängeln vor Gericht vortragen muss. Und

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Datenschutz: Offenlegung von Daten durch amerikanische Provider gegenüber US-Behörden

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, könnte aber – hätte sie Bestand – nachhaltige Auswirkungen auf die Anbieter von Cloud-Services und europäisch-amerikanische Kooperationen haben. Ein US-Gericht in New York hat Microsoft dazu verpflichtet, personenbezogene Daten aus der Cloud gegenüber US-Behörden offenzulegen. Dabei, so das Gericht, sei es unerheblich, ob diese Daten in den USA selbst

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