Datenschutzrecht: Bußgelder wegen fehlerhafter Auftragsdatenverarbeitung
Auch Jahre nach ihrer Einführung sind die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes in vielen Unternehmen nicht umgesetzt. Das gilt auch und insbesondere für die Bestimmungen zur Auftragsdatenverarbeitung. Was bislang oft genug als lässliche Sünde galt, kann allerdings mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Zumindest die Bayerische Landesdatenschutzaufsicht macht nun insoweit ernst. Wie die Behörde […]
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