Datenschutz

Internetrecht: Haftung des Admin-C für Datenschutzverstöße

Wer als Admin-C für eine Domain bei der DENIC registriert ist, ist grundsätzlich nur verantwortlich für die Verwaltung des Domainnamens selbst. Prüfpflichten hinsichtlich des Inhalts der unter der Domain betriebenen Internetpräsenz treffen ihn nicht. So die bislang vorherrschende Ansicht. Das LG Potsdam entschied aber nun, dass bei konkreten Hinweisen auf eine Rechtsverletzung auch der Admin-C […]

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Datenschutzrecht: Unternehmen nicht verantwortlich für Datenschutz bei Facebook

Das VG Schleswig hatte im Oktober entschieden, dass Unternehmen auch dann nicht verantwortlich dafür sind, welche Datenschutzstandards bei Facebook eingehalten werden, wenn sie in dem Netzwerk Unternehmens-Fanseiten unterhalten (Urteil vom 09.10.2013 – 8 A 37/12, 8 A 14/12, 8 A 218/11). Diese Entscheidung hat das OVG Schleswig bestätigt (Urteil vom 04.09.2014 – 4 LB 20/13).

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