OLG Hamburg: Selektive Vertriebssysteme für Nicht-Luxusgüter können zulässig sein
Das Hanseatische OLG Hamburg hat mit Urteil vom 22.03.2018 (Az. 3 U 250/16) entschieden, dass ein Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln, Kosmetika, Fitnessgetränken und Körperpflegeprodukten selektive Vertriebssysteme einführen darf. Die Herstellerin bezeichnet sich dabei als Vorreiterin für die Nutzbarmachung der Aloe Vera Pflanze als Inhaltsstoff ihrer Produkte, was sie mit einem hohen Marketingaufwand unterstreicht. Der Beklagte ist […]
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