Unser Blog

Softwareerstellung durch Angestellte I

An denjenigen Computerprogrammen, die der Angestellte im Rahmen seiner arbeitsvertraglichen Pflichten erstellt, erwirbt der Arbeitgeber ausschließliche Nutzungsrechte, die ihn dazu berechtigen, sämtliche vermögensrechtlichen Verwertungshandlungen vorzunehmen. Das ist Inhalt des § 69b UrhG, den ich im folgenden genauere darlegen werde. Computerprogramme

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Internetrecht: Nutzung fremder Produktfotos bei Amazon

Wer ab und zu den Amazon Marketplace besucht, wird es wissen: Gleiche Produkte unterschiedlicher Anbieter werden dort stets mit demselben Produktfoto beworben. So will Amazon die Angebote bündeln. Das Produktfoto stammt dabei grundsätzlich vom ersten Anbieter, der das Produkt auf

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IT-Recht: Kündigung des Vertriebsvertrags berührt Unterlizenzen nicht

Werden einem Vertragspartner zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte sowie ein Vertriebsrecht hinsichtlich der Programmkopien eingeräumt, stellt sich die Frage, welche Auswirkungen eine Kündigung des Vertriebsvertrags auf bereits eingeräumte Unterlizenzen hat. Das OLG Dresden hat hier eine klare Antwort formuliert (OLG Dresden, Urteil

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