Wettbewerbsrecht: Haftung von Online-Diensteanbietern
Eine erfreuliche Klarstellung bringt ein Urteil des BGH zur Haftung von Online-Diensteanbietern mit sich. Wer nicht zur Prüfung von Beiträgen Dritter verpflichtet ist, haftet auch nicht gegenüber Wettbewerbern für die Verbreitung von rechtsverletzenden Beiträgen. Nach der früheren Rechtsprechung bestand in