Unser Blog

BGH: Strafbare Verletzung von Unionsmarken nach § 143a MarkenG, auch wenn dort Verweis auf die nicht mehr existente Gemeinschaftsmarkenverordnung / Begriff der Einfuhr

BGH spricht Klartext Der § 143a MarkenG regelt die strafbare Verletzung der Gemeinschaftsmarke. In Absatz 1 wird auf die nicht mehr existente Gemeinschaftsmarkenverordnung (Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26.02.2009 über die Gemeinschaftsmarke) verwiesen. Seit dem 23. März 2016

Mehr lesen »
Nach oben scrollen