Markenrecht: Einleitung, Eintragungsfähigkeit, Allgemeine Definitionen
A. Einleitung Sämtliche Kennzeichnungsrechte sind im Markengesetz geregelt, wobei das Markengesetz unter dem Oberbegriff der Kennzeichen den Schutz der Marken, geschäftlichen Bezeichnungen und geografischen Herkunftsangaben versteht. Zu den geschäftlichen Bezeichnungen zählen Unternehmenskennzeichen und Werktitel. Unternehmenskennzeichen, Werktitel und geografische Herkunftsangaben