Urheberrecht: Voraussetzungen für die Störerhaftung von File-Hosting-Diensten
File-Hosting-Dienste müssen im Rahmen des Zumutbaren alles tun, um Urheberrechtsverletzungen zu unterbinden – jedenfalls dann, wenn sie einen klaren Hinweis auf die Rechtsverletzung erteilt bekommen haben. Dies entschied der BGH und weitete damit die Verantwortlichkeit der Betreiber von Hosting-Plattformen deutlich