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Softwarevertragsrecht: Auftragsdatenverarbeitung I

Begriff und Abgrenzung Der Bereich der Auftragsdatenverarbeitung ist dann eröffnet, wenn jemand oder ein Unternehmen für eine andere Person oder ein anderes Unternehmen im Rahmen der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten für die Zwecke des Auftraggebers tätig ist. Allein

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