Markenrecht: Klangliche Verwechslungsgefahr – auf die Aussprache kommt es an
Ein Herz für Dialekte bewies das Bundespatentgericht in einer Entscheidung vom Mai 2013 (Az. 28 W (pat) 24/12. Bei der Beurteilung der klanglichen Verwechslungsgefahr soll es demnach auch auf regionale Unterschiede in der Aussprache der zum Vergleich stehenden Zeichen ankommen.