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AGB-Recht: E-Mails können Schriftform genügen

Eine klassische Konstellation: Die Parteien vereinbaren vertraglich die Schriftform. Im Projekt werden dann aber vor allem E-Mails untereinander ausgetauscht. Kommt es dann zu Schwierigkeiten, beruft sich eine Seite darauf, bestimmte per E-Mail abgegebene Erklärungen der Vertragsgegenseite seien nicht wirksam, weil

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Wettbewerbsrecht: Prüfpflichten für Online-Händler erweitert

Das OLG Köln (Az. 6 U 192/12) hat die Prüfpflichten von Online-Händlern deutlich erweitert: So sollen Amazon und Co, also auch viele kleinere Anbieter für falsche und damit irreführende geografische Herkunftsangaben der von ihnen angebotenen Produkte haften. Selbst eine Garantieerklärung

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