Filesharing: Domain-Registrar haftet für offensichtliche Urheberrechtsverstöße
Liegen offensichtliche Urheberrechtsverletzungen vor, haftet ein Domain-Registrar – also ein technischer Dienstleister, der für die Anmeldung und Verwaltung der Domain zuständig ist – unter Umständen selbstständig gegenüber den Inhabern der Verwertungsrechte. Das entschied das LG Saarbrücken (Urteil vom 15.01.2014 –