Internetrecht: Trennung von Online-AGB und Datenschutzerklärung
Wer Online-Dienste anbietet, sollte die Zustimmungserklärung des Nutzers in die Allgemeinen Geschäfts- oder Nutzungsbedingungen unbedingt getrennt von der Einwilligung in die Datenschutzbestimmungen halten. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Datenschutzbestimmungen ihrerseits am strengen AGB-Recht zu messen und damit möglicherweise unwirksam