Datenschutzrecht: Schmerzensgeld für unberechtigte heimliche Observierung eines Arbeitnehmers
Lässt ein Arbeitgeber ohne hinreichenden Grund einen krankgeschriebenen Arbeitnehmer durch eine Detektei überwachen, verstößt diese Observierung gegen den Beschäftigtendatenschutz, § 32 BDSG. Der Arbeitnehmer hat deswegen u.U. einen Anspruch auf Schmerzensgeld gegen den Arbeitgeber. Das entschied das LAG Hamm (Urteil