Wettbewerbsrecht: Werbung mit Testergebnissen
Werbung mit Ergebnissen der Stiftung Warentest ist – ein gutes Abschneiden vorausgesetzt – für Unternehmen ausgesprochen attraktiv, um Konsumenten mit einem objektiven Qualitätssiegel zu überzeugen. Rechtlich birgt die Werbung mit solchen Testergebnissen aber gewisse Risiken. Das OLG Hamburg hat die