Datenschutzrecht: Nutzung von Google Maps nicht mitbestimmungspflichtig
Sind automatisierte Datenverarbeitungen geeignet, Leistung oder Verhalten eines Mitarbeiters zu überwachen, muss der Betriebsrat vor Einführung der Verarbeitung gehört werden. Diese Pflicht des Arbeitgebers soll die Arbeitnehmer vor einer Überwachung schützen. Gerichte legen die zugrundeliegende Vorschrift des § 87 Abs.