Datenschutz: Gemeinsame Verantwortung nach Art 26 I DSGVO. Anwendungsbereich und Tipps
Die Zusammenarbeit zwischen zwei Parteien kann nach der DSGVO entweder durch eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO vereinbart werden. Oder Sie wird durch einen Vertrag geregelt in dem zwei oder mehrere Parteien als gemeinsame Verantwortliche agieren. Die richtige Rechtsgrundlage ist dann Art. 26 DSGVO. Diese Rechtsgrundlage ist z.B. immer dann die Richtige, wenn z.B. jede […]
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