In einer Pressemitteilung vom 29.06.2018 teilte die Landesbeauftragte für den Datenschutz -Niedersachen, Barbara Thiel, mit, dass sie ab Ende Juni im Rahmen einer branchenübergreifenden Querschnittsprüfung 20 große und 30 mittelgroße Unternehmen zum Thema DSGVO überprüfen möchte.
Konkret geht es nur darum, Unternehmen zu befragen, wie sie die neue Datenschutzgrundordnung in ihrem Unternehmen umgesetzt haben.
So heißt es in der Pressemitteilung:
Aufklären, sensibilisieren, helfen
„Ich möchte mir zunächst einen Überblick darüber verschaffen, wie die Firmen die zweijährige Übergangszeit bis zur Geltung der DS-GVO genutzt haben“, so Barbara Thiel. „Mein Hauptanliegen dabei ist es zu identifizieren, ob es bei den verantwortlichen Stellen noch Nachholbedarf gibt. Außerdem möchte ich mit dieser Prüfung das Bewusstsein für Datenschutz im Allgemeinen und die Vorschriften der DS-GVO im Speziellen stärken. Es geht zum jetzigen Zeitpunkt also nicht vorrangig darum, möglichst viele Fehler zu finden und Bußgelder zu verhängen. Stattdessen möchten wir aufklären, sensibilisieren und wertvolle Hinweise geben. Trotzdem kann es natürlich zu einem entsprechenden Verfahren kommen, wenn wir während der Prüfung Verstöße gegen die DS-GVO feststellen.“
Der Fragenkatalog „Querschnittsprüfung DS-GVO“ beinhaltet 10 Fragen:
„1. Vorbereitung auf die DS-GVO
Wie haben Sie sich als Unternehmen auf die DS-GVO vorbereitet? Schildern Sie (kurz) die Vorgehensweise, welche Bereiche involviert waren und welche Maßnahmen initiiert wurden. Sofern noch nicht alle Maßnahmen vollständig umgesetzt wurden, erläutern Sie bitte auch den Umsetzungsstatus.
2. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Wie haben Sie sichergestellt, dass alle Ihre Geschäftsabläufe, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, in ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten aufgenommen wurden? Wie stellen Sie dessen Aktualität sicher? Legen Sie bitte eine Übersicht Ihrer dokumentierten Verfahren sowie ein Beispielverfahren als Muster bei.
3. Zulässigkeit der Verarbeitung
Auf Basis welcher Rechtsgrundlagen verarbeiten Sie personenbezogene Daten? Sofern Sie auch auf Basis von Einwilligungen personenbezogene Daten verarbeiten, legen Sie bitte Ihre verwendeten Muster bei.
4. Betroffenenrechte
Wie stellen Sie die Einhaltung der Betroffenenrechte (auf Information, Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit) sicher? Skizzieren Sie Ihre diesbezüglichen Prozesse und gehen Sie insbesondere detailliert darauf ein, wie Sie Ihren Informationspflichten nachkommen. Vorhandene Musterinformationen fügen Sie bitte bei.
5. technischer Datenschutz
a) Wie stellen Sie sicher, dass Ihre technischen und organisatorischen Maßnahmen bzw. die Ihrer Dienstleister ein dem Verarbeitungsrisiko angemessenes Schutzniveau gewährleisten?
b) Wie stellen Sie sicher, dass Ihre technischen und organisatorischen Maßnahmen an den jeweiligen Stand der Technik angepasst werden?
c) Wie stellen Sie sicher, dass Sie für die von Ihnen aktuell oder zukünftig eingesetzten IT-Anwendungen ein dokumentiertes datenschutzkonformes Rollen und Berechtigungskonzept haben?
d) Wie stellen Sie sicher, dass bei der Änderung oder Neuentwicklung von Produkten oder Dienstleistungen Datenschutzanforderungen von Anfang an mitberücksichtigt werden (Privacy by Design und by Default)?
6. Datenschutz-Folgenabschätzunga)
a) Wie stellen Sie sicher, dass Verarbeitungen mit einem voraussichtlich hohen Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen erkannt und für diese eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt wird?
b) Haben Sie in Ihrem Unternehmen Verarbeitungen mit einem voraussichtlich hohen Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen identifiziert? Welche? Fügen Sie bitte die jeweilige Dokumentation zur Datenschutz-Folgenabschätzung bei.
7. Auftragsverarbeitung
Haben Sie Ihre bestehenden Verträge mit Auftragsverarbeitern an die neuen Regelungen der DS-GVO angepasst? Sofern Sie Musterverträge verwenden, fügen Sie diese bitte bei, darüber hinaus fügen Sie bitte einen aktuellen Beispielvertrag mit einem Ihrer Auftragsverarbeiter bei.
8. Datenschutzbeauftragter
Wie ist Ihr Datenschutzbeauftragter in Ihre Organisation eingebunden? Welche Fachkundenachweise hat er?
9. Meldepflichten
Wie stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen Datenschutzverstöße fristgemäß an die Aufsichtsbehörde meldet? Skizzieren Sie Ihre diesbezüglichen Prozesse.
10. Dokumentation
Wie können Sie die Einhaltung aller vorstehend in Ziff. 2 – 9 genannten Pflichten nachweisen?“
Die Ergebnisse werden in einem Abschlussbericht Mai 2019 zusammengestellt.
Wichtig: Die LfD hat klargestellt, dass keine kleinen Handwerksbetriebe oder Bäcker an der Ecke geprüft werden sollen. Auch eine vollständige Prüfung einzelner Branchen sei nicht geplant.
Damit bestätigt sich unser Verdacht: Die Aufsichtsbehörden wollen zunächst nicht bestrafen, sondern helfen. Mittlerweile ist jedem klar, dass vieles unklar ist. Wenn das „Projekt“ DSGVO richtig umgesetzt werden soll, dann sind die Unternehmen auch auf jede Hilfe angewiesen.