Die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner aus Frankfurt am Main mahnen im Namen der GSDR GmbH wegen angeblich unerlaubter Verbreitung eines urheberrechtliche geschützten Musikwerks ab. Dem von uns beratenen Betroffenen wird vorgeworfen, das Musikwerk „Barbara Streisand“ von dem Künstlerprojekt „Duck Sauce“ illegal auf einen sogenannten Peer-to-Peer Netzwerk (Tauschbörse) zum elektronischen Abruf zur Verfügung gestellt zu haben. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs-und Verpflichtungserklärung sowie ein Vergleichsbetrag in Höhe von 450,00 € als pauschaler Schadensersatz einschließlich Anwaltskosten, um die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen.
Den Vorwurf einer derartigen Urheberrechtsverletzung sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen oder achtlos beiseitelegen.
• Es empfiehlt sich aber in den meisten Fällen auch nicht, voreilig die vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und die geforderte Zahlung zu leisten. Die solchermaßen abgegebene Erklärung könnte langfristig möglicherweise unberechtigte Bindung oder Verpflichtung für Sie auslösen.
•Die gesetzten Fristen sollten Sie aber auf keinen Fall verstreichen lassen, auch wenn diese sehr kurz bemessen sein sollten, da anderenfalls gerichtliche Maßnahmen gegen Sie drohen.
•Lassen Sie sich vorher anwaltlich beraten und Ihren individuellen Fall überprüfen. Oft gibt es alternative Vorgehensweisen.
Wir beraten insoweit gerne zu fairen Konditionen bundesweit.
Rufen Sie uns einfach an oder senden Sie uns die Abmahnungsunterlagen per E-Mail an
sbr@anwaltskanzlei-online.local
oder per Telefax unter der Nummer
040-34960320
zu.
Wir unterbreiten Ihnen sodann ein unverbindliches Angebot.
Erst wenn Sie damit einverstanden sind und uns einen Auftrag erteilen, fällt ein Beratungshonorat an.
Weitere Informationen zu Filesharing Abmahnungen finden Sie hier.