Mietrecht: aktuelle Rechtsprechung des BGH zu Schönheitsreparaturen, Urteil vom 05.03.2008, VIII ZR 95/07

Eine Quotenabgeltungsklausel für Schönheitsreparaturen kann in Mietverträgen unwirksam sein, bei der Verwendung entsprechender Formulierungen ist daher Vorsicht geboten.

Der BGH entschied hierzu:

Leitsatz: Eine Abgeltungsklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die den Mieter für den Fall, dass die Schönheitsreparaturen bei seinem Auszug noch nicht fällig sind, dazu verpflichtet, „angelaufene Renovierungsintervalle zeitanteilig zu entschädigen“, ist wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam.

Dem Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen, die sich aufgrund einer Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung als unwirksam erweisen, ist grundsätzlich kein Vertrauensschutz zuzubilligen (Bestätigung von BGHZ 132, 6, 12).

Britta Struve
Rechtsanwältin

Weitere Beiträge

Open Source Compliance Teil V

3.5 Lizenztexte und Urhebervermerke 3.5.1 Lizenztexte Praktisch immer verlangen die OSS- Lizenzen, dass der Text der Lizenz mit der Software gemeinsam übergeben werden muss. Sofern man es als Lieferant richtig machen will, muss man dem Kunden eine BOM (Bill of

Mehr lesen »

Open Source Compliance Teil IV

3.4.2 Einschränkungen  3.4.2.1 Kompatibilität Gerade im Bereich der Kompatibilität der Lizenzen muss man aufpassen. Jede der Lizenzen erlaubt eine Nutzung der Software nur unter Beachtung der eigenen Regelungen. Deshalb entsteht dann, wenn die Komponenten nicht sauber technisch und vertrieblich getrennt

Mehr lesen »

Open Source Compliance Teil III

3. Inhalt des Systems, Inhaltsverzeichnis von Dateien und Komponenten Man prüfe im Schritt 1, welche Komponenten in einem System verwendet werden und zwar inklusive aller Subroutinen.Der Aufwand, der hier zur treiben ist, hat zu einer Trennung von mir und einer

Mehr lesen »
Nach oben scrollen