Mitteilung in eigener Sache:
Rechtsanwältin Susan B. Rausch darf ab sofort den Titel Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutzführen.
Nachdem Frau Rechtsanwältin Rausch, nunmehr Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz, den theoretischen Teil der Prüfung in Berlin absolvierte, hat nun die hanseatische Rechtsanwaltskammer unserer Kollegin Frau Rechtsanwältin Rausch gestattet, den Titel „Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz zu führen„.
Diese Bezeichnung bestätigt besondere Kenntnisse von Frau Rechtsanwältin Rausch in den Bereichen:
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Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- und Sortenschutzrecht,
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Recht der Marken und sonstigen Kennzeichen,
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Recht gegen den unlauteren Wettbewerb,
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Recht der europäischen Patente, Marken und Geschmacksmuster sowie des europäischen
Sortenschutzrechts, -
Urheberrechtliche Bezüge des gewerblichen Rechtsschutzes,
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Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts
Kramer & Partner,
Rechtsanwälte