OLG München Sachmangel einer Software in Verbindung mit dem Betriebssystem
Das OLG München hat mit Urteil vom 17.11.2021 (Az.: 7 U 5822/20) darüber entschieden, ob ein Sachmangel einer Software vorliegt, wenn diese auf einem bestimmten Betriebssystem nicht verwendet werden kann. Ich habe schon mehrfach dargelegt, dass man die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen des Kunden vermeiden kann, wenn man in einer Leistungsbeschreibung die Systemumgebung beschreibt, die die […]
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