Abänderung von Alttiteln auf Unterhalt bei verschärfter Erwerbsobliegenheit
Die verschärfte Erwerbsobliegenheit der Kindesmutter (geschiedene Ehefrau) kann auch bei Betreuung eines Kindes die Abänderung eines Unterhaltstitels rechtfertigen, so dass Oberlandesgericht Schleswig-Holstein jetzt mit Urteil vom 19.01.2009 (15 UF 124/08). Dies soll auch dann gelten, wenn diese Umstände bei Schaffung des Titels nicht erkennbar waren, etwa deshalb, weil die Unterhaltsreform zu diesem Zeitpunkt noch nicht […]
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