„Bald verfügbar“ im Online-Shop ist irreführend und somit unzulässig
Immer wieder Gegenstand von wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten sind Angaben zu Lieferterminen. Wird z.B. erklärt, dass die Lieferung „unverzüglich“ erfolgt, so hat diese auch unverzüglich zu erfolgen. Eine Regelung in den AGB, dass die angegebenen Lieferfristen „unverbindlich“ seien, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich und schriftlich zugesagt wurde, ist unwirksam. Das gleiche gilt für die Angabe: „voraussichtliche […]
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