Wettbewerbsrecht: Weiterempfehlungsmails als unzulässige Werbung
Weiterempfehlungsfunktionen auf gewerblich genutzten Websites können Unterlassungsansprüche auslösen. Denn diese sind als unzulässige Werbung anzusehen. Dies entschied der BGH (Urteil vom 12.09.2013 – I ZR 208/12). Zur Unterlassung verurteilt wurde ein Webseiten-Betreiber, der auf seiner Seite eine Empfehlungsfunktion eingebaut hatte. Wer die Seite nutzte, konnte dort seine eigene E-Mail und die einer anderen Person eingeben. […]
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