Wettbewerbsrecht: Verweis auf Webseite bei Blickfangwerbung nicht ausreichend
Insbesondere Aktionspreise, Rabatte oder Sonderangebote werden regelmäßig offensiv beworben. Blickfangmäßig wird dabei das besonders günstige Angebot in den Mittelpunkt von Werbeanzeigen gestellt. Genauere Erläuterungen werden – im Einklang mit der Rechtsprechung – dabei meist mit einem Sternchenhinweis angekündigt und, etwas weniger prominent, in der Anzeige erläutert. Reicht dabei auch ein Verweis auf die Webseite aus? […]
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