AGB-Recht: Pauschalhonorar in AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen unterliegen grundsätzlich der Inhaltskontrolle gemäß § 307 ff. BGB. Das bedeutet, dass die AGB nicht gegen etwaige Klauselverbote verstoßen oder den Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligen. Normalerweise sind etwaige Preisvereinbarungen zwischen zwei Parteien nie Gegenstand einer solchen Inhaltskontrolle, da diese immer individuell vereinbart werden. Als essentialia negotii sind nämlich die Hauptleistung und der Preis […]
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