Filesharing: Router-Sicherheitslücke entlastet bei Abmahnung
Wer als Anschlussinhaber eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverstößen im Internet durch sog. Filesharing erhält, gilt nach der Rechtsprechung zunächst auch als Täter. Das bedeutet, dass der Abgemahnte zwar nicht das Gegenteil beweisen muss. Er muss allerdings plausibel darlegen, warum nicht er, sondern ein Dritter die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Ein solcher alternativer Ablauf ist ausreichend wahrscheinlich, wenn […]
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