Wettbewerbsrecht: Informationspflichten bei Angebotswerbung
Wer Produkte oder Dienstleistungen in einer Weise bewirbt, die den Betrachter unmittelbar zu einer Kaufentscheidung veranlassen können, muss bereits in der Anzeige seine vollen Kontaktinformationen offenbaren, § 5a UWG. Das gilt insbesondere immer dann, wenn unter Angabe von Preisen geworben wird. Wie weit diese Informationspflicht reicht, hatten zuletzt die Oberlandesgerichte in Köln und München zu […]
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