Wettbewerbsrecht: Alles nur geklaut? Nachahmerprodukte können zulässig sein.
Grundsätzlich gilt: Gestalterisch (nahezu) identische Produkte der Konkurrenz muss ein Unternehmen nicht dulden. Das Wettbewerbsrecht verbietet solche Plagiate. Eine wichtige Ausnahme hat der BGH in gleich zwei Entscheidungen im Jahr 2013 aufgestellt: Haben die Abnehmer ein besonderes Interesse an einer auch optischen Kompatibilität, können Nachahmungen zulässig sein. Wie oft die Richter des 1. Senats während […]
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