Softwareverträge

Softwareentwicklung durch Arbeitnehmer II

Wer den nachfolgenden Text verstehen möchte, muß kurz den Text des § 69b UrhG lesen: (1) Wird ein Computerprogramm von einem Arbeitnehmer in Wahrnehmung seiner Aufgaben oder nach den Anweisungen seines Arbeitgebers geschaffen, so ist ausschließlich der Arbeitgeber zur Ausübung aller vermögensrechtlichen Befugnisse an dem Computerprogramm berechtigt, sofern nichts anderes vereinbart ist. (2) Absatz 1 […]

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Softwareerstellung durch Angestellte I

An denjenigen Computerprogrammen, die der Angestellte im Rahmen seiner arbeitsvertraglichen Pflichten erstellt, erwirbt der Arbeitgeber ausschließliche Nutzungsrechte, die ihn dazu berechtigen, sämtliche vermögensrechtlichen Verwertungshandlungen vorzunehmen. Das ist Inhalt des § 69b UrhG, den ich im folgenden genauere darlegen werde. Computerprogramme Der § 69b UrhG ist nur dann anwendbar, wenn ein Computerprogramme nach § 69a UrhG

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IT-Recht: Kündigung des Vertriebsvertrags berührt Unterlizenzen nicht

Werden einem Vertragspartner zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte sowie ein Vertriebsrecht hinsichtlich der Programmkopien eingeräumt, stellt sich die Frage, welche Auswirkungen eine Kündigung des Vertriebsvertrags auf bereits eingeräumte Unterlizenzen hat. Das OLG Dresden hat hier eine klare Antwort formuliert (OLG Dresden, Urteil vom 29.04.2014 – 5 O 34/14). Und diese lautet: „keine“. Denn werden – wie im

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IT-Recht: Anpassung und Erstellung von Software unterliegt Werkvertragsrecht

Ein Vertrag, zu dessen Schwerpunkten individuelle Programmierleistungen, z.B. die Herstellung bzw. Anpassung einer den besonderen Bedürfnissen des Anwenders entsprechenden Software ist als Werkvertrag zu qualifizieren. In klaren Worten hat das OLG Düsseldorf diese Auffassung bestätigt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.03.2014 – I-22 U 134/13). Die lange Zeit unbestrittene Auffassung, nach der die individuelle Anpassung von

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AGB und Individualvereinbarung Teil I

In den Seminaren weise ich stets darauf hin, dass in Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Vereinbarung von Regelungen zur Begrenzung der Haftung nicht möglich ist, sondern eine rechtlich wirksame Begrenzung der Haftung nur durch sogenannte Individualvereinbarungen erfolgen kann. Die sich damit stellenden Fragen lauten: Erstens,  was sind eigentlich Allgemeine Geschäftsbedingungen? Die zweite Frage lautet : was sind

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IT-Recht: Haftung für Software nach dem Produkthaftungsgesetz, Versicherungsschutz

Haftung für Software nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHG) Das System der außervertraglichen Haftung für Software ist für Laien nicht einfach zu verstehen. Nach dem Produkthaftungsgesetz muss eine andere als die fehlerhafte Sache beschädigt sein, § 1 Abs.1 S.2 ProdHaftG. Voraussetzung für  eine Einstandspflicht nach dem Produkthaftungsgesetz ist, dass ein Mensch verletzt oder getötet oder eine Sache

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IT-Recht: Rechte an Geschäftsprozessen bei Anpassung von ERP Software

Rechte an angepasster Software Enterprise Resource Planning Software wird heute in beinahe jedem Unternehmen verwendet, wenn es um die Planung von Betriebsmitteln, Kapital und Personal geht. Aus Kostengründen wird heutzutage überwiegend Standardsoftware gekauft und angepasst. Die Kenntnisse um die Ergebnisse der Anpassung sind bares Geld wert, denn die Wahrscheinlichkeit ist hoch, daß die Anpassungen der

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IT-Vertragsrecht: Anpassung von Standardsoftware I

In dieser Serie geht es um die Probleme, die mit der Anpassung von Standardsoftware verbunden sind. Terminologie Vorab zur Terminologie, wie ich sie verwende. Da die IT-Branche keinen einheitlichen Sprachgebrauch hat, ist es müßig darüber diskutieren, was richtig oder falsch ist. Jedenfalls sollte dargelegt werden, welche Begriffe man mit welchen Inhalten verwendet. 1.) Standardsoftware: Es

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Vertragsrecht in der Cloud: Pflicht des Providers zur Datensicherung auch ohne vertragliche Bestimmung

Entscheidung des LG Duisburg vom 25.07.2014 Es gibt Entscheidungen, wie das des LG Duisburg, aus denen sich der Verdacht ergibt, dass manch ein Richter von den ökonomischen Aspekten des Lebens nicht wirklich berührt wird. In der Entscheidung ging es um folgenden Sachverhalt: Internetagentur erstellt Website und schließt einen Hostingvertrag mit dem Kunden ab. Das Hosting

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IT-Vertragsrecht: BGH zur Rügeobliegenheit des Zwischenhändlers

Der § 377 HGB stellt Nichtjuristen immer wieder vor Rätsel. Die Norm besagt kurz gesagt, dass im Kaufrecht im kaufmännischen Verkehr angelieferte Waren unverzüglich nach ihrer Anlieferung darauf untersucht werden müssen, ob evidente Mängel bestehen. Werden Mängel entdeckt, sind diese unverzüglich dem Verkäufer zu melden. Unterbleibt die rechtzeitige Untersuchung oder die rechtzeitige Rüge, kann der

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