Informationstechnologie und Edv

Softwarelizenzrecht 2: Schutzgegenstand

<!–[endif]–> Geschützt sind Computerprogramme in jeder Gestalt, einschließlich des Entwurfsmaterials. Eine Legaldefinition dessen, was ein Computerprogramm ist, gibt es in Deutschland nicht. Durchgesetzt hat sich eine Formulierung, die unter Rückgriff auf § 1 (1) WIPO erfolgt. Danach sind Computerprogramme das in Form, Sprache und Notation oder in jedem Code gewählte Ausdrucksmittel für eine Folge von […]

Softwarelizenzrecht 2: Schutzgegenstand Read More »

Softwarelizenzrecht 1: Übersicht über die Regelungen

I. Übersicht über die Regelungen des Urheberrechts Die Regelungen über das „Softwarelizenzrecht“ finden sich im Urheberrecht. Wie in der gesetzlichen Regelungstechnik üblich unterscheidet der Gesetzgeber zwischen allgemeinen und besonderen Regelungen. Die allgemeinen Regelungen werden über den § 2 Abs.1 Nr.1 UrhG Teil des Computerurheberrechts. Im § 2 Abs.1 Nr.1 UrhG ist in Umsetzung der Regelungen

Softwarelizenzrecht 1: Übersicht über die Regelungen Read More »

Rechenzentrumsvertrag Teil I

Mit einem Rechenzentrumsvertrag erreicht der Auftraggeber in erster Linie, daß er von dem Auftragnehmer Rechenzeiten und Speicherkapazitäten erhält und daß die gespeicherten und übertragenen Daten an einem Knotenpunkt zum Abruf bereit stehen. Weitere Leistungen können dazutreten: Pflege der Betriebssystemsoftware oder anderer Programme, Individualsoftware- programmierungen, SLA etc. Der Rechenzentrumsvertrag und das Outsourcing unterscheiden sich im Grunde

Rechenzentrumsvertrag Teil I Read More »

Softwarelizenzrecht: ASP und § 69c Nr.4 UrhG

Für die Nutzung eines Computerprogramms im ASP ist nach Ansicht des OLG München (Urt.v.7.2.2008) auch dann die Zustimmung des Inhabers der Nutzungsrechte an dem Programm erforderlich, wenn keine Übertragung von Programmdaten erfolgt. Nach §69c bedarf es für die Nutzung eines Computerprogramms der Zustimmung des Rechteinhabers. Der § 69c UrhG normiert eine Reihe von Nutzungshandlungen. Nach

Softwarelizenzrecht: ASP und § 69c Nr.4 UrhG Read More »

Softwarelizenz: Erwerb von Produkt Keys

Der Erwerb von Produkt-Keys ersetzt nicht den Erwerb der erforderlichen Nutzungsrechte, so das LG Frankfurt. Die Entscheidung ist vom OLG Frankfurt bestätigt worden. Ein Händler warb über ein Online-Portal damit, daß  Product-Keys für bestimmte Hardware einsetzbar seien. Die Keys dienen zur Freischaltung der Software. Das Gericht entschied, daß die Keys nur für die reine Freischaltung

Softwarelizenz: Erwerb von Produkt Keys Read More »

Produkthaftung für Software

Nach herrschender Ansicht ist das Produkthaftungsgesetz zumindest für Standardsoftware anwendbar. Darüber ob das Produkthaftungsgesetz überhaupt anwendbar ist besteht deshalb ein Meinungsstreit, weil die Sacheigenschaft von Software in Rechtssprechung und Literatur noch nicht abschließend geklärt ist. Wie verschiedentlich dargelegt, setzt der § 90 BGB ja voraus, dass eine Sache eine körperliche Substanz aufweisen muss, was Software

Produkthaftung für Software Read More »

Schutz der Datenbank: Schutz vor Verwendung in Konkurrenzprodukten

Der BGH hat in einer Entscheidung vom 30.04.2009 erkannt, daß die Übernahme von aktualisierten Änderungsdaten in eine Datenbank eines Konkurrenzanbieters rechtswidrig sei. Schon die einmalige Entnahme aller geänderten Daten sei eine Nutzung eines qualitativ wesentlichen Teils und damit nur mit Zustimmung des Datenbankbetreibers möglich. Unerheblich sei dagegen, daß der Datenbankbetreiber selbst bestimmte Teile qualitativ unwesentliche Teile

Schutz der Datenbank: Schutz vor Verwendung in Konkurrenzprodukten Read More »

Softwarevertrag: Software as a Service III

Fortsetzung von Teil II:   Teil III: Datenschutzrechtliche Besonderheiten   Hier darf auf die Ausführung zum Datenschutzrecht verwiesen werden. Zu beachten ist insbesondere der § 11 Abs. 5 des Bundesdatenschutzgesetzes. Folgender Hintergrund besteht: Wer auch immer personenbezogene Daten eines Dritten erhebt, speichert und verarbeitet, bedarf der Zustimmung der betroffenen Person. Der Betreiber des Rechenzentrums wird

Softwarevertrag: Software as a Service III Read More »

Softwarevertrag: Software as a Service II

[Fortsetzung]. Vom ASP unterscheidet sich das SAAS dadurch, dass beim SAAS dem Kunden auch Software zur Verfügung gestellt wird, die gesondert für ihn angefertigt wurde. In Frage kommt also das online zur Verfügung stellen von Software, die im Rahmen von Parametrisierung oder customizing an die besonderen Bedürfnisse des Kunden angepaßt ist sowie als auch die

Softwarevertrag: Software as a Service II Read More »

Software Lizenzvertrag: Software as a service Teil I

Software soll wie ein Taxi oder wie Strom verwendet werden können. Der Kunde soll sich nicht mehr mit den Schwierigkeiten einer ordnungsgemäßen Installation, der Auswahl der richtigen Hardware und Softwareumgebung, der Pflege der Software und der notwendigen Anpassung der Hardware auseinandersetzen müssen. Nach dem Zugriff via VPN oder über  über das Internet können problemlos bestimmte Programme

Software Lizenzvertrag: Software as a service Teil I Read More »

Nach oben scrollen