Informationstechnologie und Edv

SaaS, Mangel, Leistungsbeschreibung, mangelhafte und erkennbare Anforderungen des Kunden und bestehende Aufklärungspflichten, OLG München 08.08.2022

  Es gibt Entscheidungen wie die des OLG München (20U 3226/22e) aus dem Jahr 2022, die den Vertrieb vor Anforderungen stellen. Dieser Fall ist lehrreich, weil er zeigt, dass man dem Kunden nicht etwa ein Produkt anbieten kann und das vom Kunden gegebene Anforderungsprofil beseite lassen kann, wenn man eine Software für längere Zeit vermietet. […]

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Haftung für Lieferanten oder Subunternehmer / Gelten die Regelungen des BGH zum Umschlaggeschäft auch für das Mietrecht?

Unternehmen handeln mit Lizenzen, die sie von Unternehmen wie Microsoft etc. mieten und dann an die Endkunden vermieten. Viele Unternehmen haben Subunternehmer, die für sie arbeiten. In welchem Umfang haftet man eigentlich für die Leistungen der Vorlieferanten und der Subunternehmer? Eigentlich würde man sagen: Ja, sie haften, wie für eigenes Verschulden. Aber das ist aufgrund

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Neue Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung / Eine Übersicht

Dass man im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten die Vorschriften des Datenschutzes, insbesondere also der DSGVO und des BDSG beachten muss, ist bereits Allgemeinwissen. Zwei andere Normenwerke sind nun bald zu beachten: Der AI ACT der EU (Artificial Intelligence Act, also zu Deutsch die KI VO), der/die sich mit der Verarbeitung von Trainings- und Validierungsdaten

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Lizenzrecht: Zahlung für die unbewusste Verwendung von Software

Muss man Lizenzgebühren bezahlen, wenn man eine Software nutzt, die eine andere Software nutzt? Diese Frage wird vakant im Rahmen von pay per use Modellen von Softwareanbietern. Diese Anbieter geben an, faire Zahlungskonditionen zu haben. Man solle nur das zahlen, was man wolle. Der Haken: Manchmal wird die Software durch eine andere Software verwendet, ohne

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Bearbeitung eines Computerprogramms durch Manipulation variabler Nutzerdaten

Der BGH hat einem Beschluss erlassen, mit dem er dem EuGH Fragen vorlegt, die die Auslegung verschiedener Regelungen im Zusammenhang mit dem Urheberrecht für Software betreffen. BGH  B.v. 23.3.2023 / Hans OLG 7.10.2023 Der Fall: Hintergrund dieses Vorlagebeschlusses ist der Versuch von Sony, sich gegen Cheat-Software zu wehren, die die Manipulation eines Rennspiels betrifft. In

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Probleme bei der Abnahme von Software, Teil II

Teil II 1.) Die Genauigkeit Beispiele: Bsp 1:  Der Kunde besteht darauf, dass als Projektmethodik Scrum eingesetzt werden soll. Die sprintlogs seien ausreichend als Beschreibung der vereinbarten Beschaffenheit, gegen diese Dokumentationen solle abgenommen werden, so der Anwalt.   BSP 2: Der Kunde möchte, dass gegen das Lastenheft abgenommen wird. a.) In dem Teil I hatte

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Probleme bei der Abnahme von Software, Teil I

I. Einführung Die Abnahmeerklärung nach § 640 BGB spielt in Softwareprojekten, die auf der Basis des Werkvertragsrechts durchgeführt werden, eine zentrale Rolle. Ich habe jetzt jüngst erneut eine Reihe von Streitigkeiten begleitet. Fallgestaltung: Der Auftraggeber nimmt die Werkleistung nicht ab und behält die Schlussvergütung ein. Er behauptet, die erbrachte Leistung umfasse nicht alle vertraglich geschuldeten

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Escrow Agreements – Hinterlegung von Software

Vor Jahren hatte ich bereits Blogs über Escrow Agreements geschrieben. Der Abschluss von Escrow Agreements (Hinterlegungsvereinbarungen über den Quellcode von Software) wird häufig von Auftraggebern mit dem Wunsch begründet, die Abhängigkeit von IT-Unternehmen zu mindern. Im Falle dessen, dass über das Vermögen des IT- Unternehmens die Insolvenz eröffnet werde oder das IT- Unternehmen aus anderen

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AGB Änderung während Vertragslaufzeit im B2B

Oft fragen uns unsere Mandanten, wie sie mit ihren neuen AGB bei ihren Bestandskunden umgehen sollen. Die Frage ist berechtigt, denn bereits beim Einbeziehen der AGB bei Neukunden überschlagen sich die Fragen hierzu. Die Einbeziehung Ihrer AGB bei Neuverträgen im B2B ist recht simpel. Sie teilen in Ihrem Angebot, bestenfalls auf der ersten Seite oder

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Secure Software Development – Die ISO 27034 im Überblick – 2 von 7 (Serie)

Der Lebenszyklus der Anwendungssicherheit oder „Applikations-Entwicklungs-Lebenszyklus“ (AEL) Nachdem wir uns im ersten Teil des Blogs einen Überblick über Anwendungssicherheit verschafft haben, gehen wir im zweiten Teil auf die Spezialitäten des Lebenszyklus einer Anwendung ein. Der Vorteil ist, dass diese Vorgehensweise generisch und unabhängig von der Entwicklungsmethode ist. Generisch bedeutet in diesem Fall ein geschlossener Kreislauf an Abläufen und Prozessen

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