SaaS, Mangel, Leistungsbeschreibung, mangelhafte und erkennbare Anforderungen des Kunden und bestehende Aufklärungspflichten, OLG München 08.08.2022
Es gibt Entscheidungen wie die des OLG München (20U 3226/22e) aus dem Jahr 2022, die den Vertrieb vor Anforderungen stellen. Dieser Fall ist lehrreich, weil er zeigt, dass man dem Kunden nicht etwa ein Produkt anbieten kann und das vom Kunden gegebene Anforderungsprofil beseite lassen kann, wenn man eine Software für längere Zeit vermietet. […]