Softwarevertragsrecht: Auftragsdatenverarbeitung II Fernwartung Schriftform.
§ 11 Abs.5 BDSG Fernwartung Regelungen über die Auftragsdatenverarbeitung müssen auch immer dann abgeschlossen werden, wenn die Möglichkeit der Fernwartung eingeräumt wird. Da die meisten unserer Kunden von der Möglichkeit der Fernwartung Gebrauch machen, gehören Regelungen zur Auftragsdatenverarbeitung zum Standard. Anders als im § 11 Abs.2 BDSG reicht hier schon die Möglichkeit der Kenntnisnahme der […]
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