Hardwareverträge

Softwarelizenzrecht – Typische Fehler III Verfügbarkeit der technischen Lösungen

Die dritte Fehlergruppe die in meiner Praxis oft auftritt, ist die der fehlenden Verfügbarkeit der technischen Lösung. Weniger abstrakt gesprochen: Die bestehende Software erleidet einen Totalabsturz (Fallgruppe 3a) oder die zum Betrieb des technischen Systems erforderliche Software wird nicht oder nur verspätet geliefert (Fallgruppe 3b). Beschreibung der Fallgruppe Diese Fallgruppe kann denktechnisch nur für die […]

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Softwarelizenzrecht: Typische Fehler II – Diskrepanz zwischen der Vorstellung des Kunden und dem Istzustand der Software

Abweichung zwischen der Vorstellung des Kunden und dem Ist-Zustand der Software Dieser Mangeltyp zeichnet sich dadurch aus, dass eine Diskrepanz zwischen der Vorstellung des Kunden und dem Ist-Zustand der Software besteht. Natürlich lässt sich darüber trefflich diskutieren, ob frustrierte Erwartungshaltungen des Kunden tatsächlich einen Mangel begründen. Aber das Gesetz sagt aus, dass sich die Ware

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Softwarelizenzrecht: Typische Mängel I

Einteilung der Mängel Softwaremängel lassen sich in verschiedene Gruppen einordnen. Die Entäuschungen von Kunden lassen sich mindern, wenn Sie man sich darüber klar ist, welche Fehler in welcher Phase auftreten können und wie diesen Fehlern vorgebeugt werden kann. Software ist ein hochkomplexes technisches System und es ist falsch zu glauben, daß die Botschaften der Werbung

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Software Lizenzrecht: Ratschläge für Auftraggeber Teil 2 – Mängel bei der Planung

I. Die Planung des Sollzustands ist immer auch Sache des Auftraggebers Das Vorurteil – und das ist sicher nicht von der Hand zu weisen – lautet, dass viele IT-Unternehmen in den Ausschreibungsverfahren vieles versprechen und nur wenig davon halten. Immer wieder heißt es, dass der Auftraggeber zu einem bestimmten Zeitpunkt enttäuscht feststellt, dass er keine

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Softwarelizenzvertrag: Risiken in der Cloud II

Wie bereits dargestellt, lassen sich die Risiken von Cloud Services in zwei große Bereiche aufteilen: 1.) Der Dienst steht nicht oder nicht im vertraglich vereinbarten Umfang zur Verfügung. 2.) Der Dienst steht zur Verfügung, aber es werden unrichtige Resultate ermittelt. 1.) Verfügbarkeit Eines der großen Probleme jedes technischen Systems ist die Verfügbarkeit. In der Cloud

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AGB-Recht: Verlängerter Eigentumsvorbehalt Teil I

Was ist ein verlängerter Eigentumsvorbehalt? Pauschal gesagt beinhalten Regelungen über den verlängerten Eigentumsvorbehalt, dass an Stelle der Sicherheit an dem Eigentum des Verkäufers Sicherheiten an einer Forderung eingeräumt werden. Nicht mehr das Eigentum sichert die Forderung aus dem Rechtsverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer, sondern die abgetretene Forderung, die der Vorbehaltskäufer gegenüber einem Dritten hat. Besonderheiten

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AGB-Recht: Eigentumsvorbehalt Teil II

Rücknahme und Herausgabe des besicherten Guts Sie können Allgemeine Geschäftsbedingungen älteren Semesters gut daran erkennen, dass diese das Recht des Verkäufers für den Fall normieren, die Sache herausverlangen zu können, wenn der Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wird. Diese Klauseln haben sich durch die Neufassung des BGB (§ 449) erledigt, weil die Herausgabe nur noch verlangt werden

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AGB-Recht: Eigentumsvorbehalt Teil 1

Der Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung des Warenkredits. Im Folgenden geht es um die Dinge, die beachten sind, wenn Eigentumsvorbehalte in Allgemeinen Geschäftsbedingungen auftreten. Wann sind sie wirksam vereinbart, welchen Inhalt dürfen die einzelnen Klauseln aufweisen? I. Besonderheiten bei der Einbeziehung. Zunächst mal gelten hinsichtlich der Einbeziehung im kaufmännischen Verkehr keine Besonderheiten. Sofern die Gegenseite auf

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Werkvertrag: Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Das Gesetz schützt den Unternehmer, wenn der Auftraggeber die Mitwirkungspflichten nicht richtig oder rechtzeitig erfüllt. Solche Mitwirkungspflichten können im Bereich des IT entstehen, wenn der Auftraggeber z.B. nicht die richtigen Informationen oder Daten liefert oder keinen Zugang zu den Computern gewährt. Im Bereich des Maschinenbaus kann der Auftraggeber gehalten seinen, die richtigen Informationen oder Anschlüsse

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Softwarelizenzrecht: Projektverträge für Software – Rechtswahl

Ich weise in den Seminaren immer wieder daraufhin, daß das Recht der Arbeitsweise und der Methodik der Projektbewältigung folgt. Nach dem Erlaß der Entscheidung des BGH vom 23.7.2009 zum § 651 BGB kann man eben nicht davon ausgehen, daß Projektverträge grundsätzlich dem Werkvertragsrecht unterfallen. Ich habe diese Entscheidung eingehend besprochen. Grundsätzlich gilt es, zwei Unterscheidungen

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