ElektroG 2018: Änderung ab dem 15.08.2018
Wir möchten einmal explizit auf die Änderungen im ElektroG hinweisen, die seit dem 15.08.2018 gelten. Es handelt sich dabei um einen sog. „offenen Anwendungsbereich“. Offener Anwendungsbereich – Wann ist ein Gerät registrierungspflichtig? Seit dem 15.08.2018 gilt, dass ein Gerät registrierungspflichtig ist, wenn es den Definitionen nach § 3 I ElektroG genügt. Bedeutet: Ein Elektrogerät ist […]
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