Dienstleistungsvertrag oder Werkvertrag? Landgericht München I vom 14.11.2024
Eine Entscheidung mit gesundem Menschenverstand. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Zu den Parteien: Unsere Mandantin ist ein Software-Unternehmen, welches unter anderem Softwareprodukte und damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen anbietet. Die Klägerin ist eine Werbeagentur, die in Zusammenarbeit mit ihrer Kundin die Digitalisierung der Werbemittellogistik beim Dekoversand einführen wollte. Unsere Mandantin unterbreitete der Klägerin […]
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